
Der Besondere Film: 183 Tage - Der Auschwitz-Prozeß
183 Tage – Der Auschwitz-Prozess (1963–1965)
Fünfzehn Jahre gingen ins Land der Täter, bis eine deutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische Ermittlungen gegen Angehörige der Lager-SS von Auschwitz einleitete. Obschon die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen verpflichtet waren, die von Deutschen begangenen Verbrechen aufzuklären, blieben die im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz (1940–1945) verübten Massenmorde weitgehend außer Verfolgung.
Der Film ist ein Beitrag, den Versuch zu unternehmen, in Form filmischer Umsetzung, möglichst verstehen zu machen, wie Zivilisation funktioniert. Dass sie just dort war und weiterhin ist, wo sie sich die Form des Auschwitz-Prozesses gegeben hat. Ein Gerichtsverfahren zur Ermittlung der Wahrheit und mit dem Vorsatz, Gerechtigkeit walten zu lassen. Und der Bereitschaft, auch jenen, die die Zivilisation in einem Blutmeer ertränkt haben, zu behandeln, als gehörten sie zu ihr. Zivilisation ist nicht der kurze, sondern der lange Prozess!
Auschwitz steht nach wie vor, für den Inbegriff des Grauens. Das kann man zerreden, auf ungewisse Distanz. Es verständlich zu machen, was da vorging in den Köpfen des Wachpersonals und derjenigen, die liquidierten, das ist das Anliegen des Films “183 Tage – Der Auschwitz-Prozess”.